Alltagshilfe & Pflegegrad-Beratung in Bayern

Alltagshilfe und Alltagsbegleitung in Bayern

Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag. Von der Begleitung beim Einkauf bis zur Pflegegrad-Beratung. In der Regel kostenfrei über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse.

  • Anerkannt nach bayerischem Landesrecht
  • Feste, geschulte Bezugsperson
  • Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
Seniorin lacht gemeinsam mit ihrer Alltagshelferin
Hero-Foto StartseiteSeniorin & Helferin, herzlich, hell, im Wohnzimmer oder Gartenassets/img/hero-start.jpg

Bayrische Alltagshilfe ist ein nach bayerischem Landesrecht (AVSG) anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI mit Sitz in Bayern. Wir bieten Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitservice und Demenzbetreuung für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in ganz Bayern, unter anderem in München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg. Die Leistungen rechnen wir direkt über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (131 € pro Monat) ab, sodass für die meisten Familien keine eigenen Kosten entstehen.

Anerkannt nach Landesrecht Bayern
Persönlich und verlässlich an Ihrer Seite
In ganz Bayern für Sie da
bis 131 € über die Pflegekasse
Unsere Leistungen

Hilfe für jeden Tag, ganz nach Ihrem Bedarf

Vom geselligen Nachmittag bis zur Behördenbegleitung. Wir sind für die kleinen und großen Dinge des Alltags da.

Senior fühlt sich in seinem Zuhause sicher und umsorgt
Breites Banner-FotoRuhige Szene: Senior:in zuhause am Fenster oder im Garten, Geborgenheitassets/img/banner-zuhause.jpg
So einfach geht's

In vier Schritten zu Ihrer Alltagshilfe

1

Kostenloses Erstgespräch

Telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Wir hören zu und klären Ihren Bedarf.

2

Pflegegrad & Ansprüche

Wir prüfen, was Ihnen zusteht, und helfen beim Antrag bei der Pflegekasse.

3

Ihre Bezugsperson

Passend ausgewählt, kommt sie zu festen Terminen regelmäßig zu Ihnen.

4

Über die Pflegekasse

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ganz ohne Papierkram für Sie.

Kosten & Finanzierung

Für die meisten unserer Kund:innen völlig kostenfrei

Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI, aktuell bis zu 131 € pro Monat. Damit lassen sich unsere Leistungen in der Regel vollständig finanzieren.

Alles zu Pflegegrad & Kosten
Entlastungsbetrag §45b
131 € / Monat
  • Für alle Pflegegrade 1 bis 5
  • Keine eigenen Kosten für Sie
  • Wir übernehmen die komplette Abrechnung
  • Ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres
Das Team der Bayrischen Alltagshilfe
Team-/Über-uns-FotoFreundliche:r Gründer:in oder Helfer-Team, sympathisch und nahbarassets/img/team-start.jpg
Warum Bayrische Alltagshilfe

Persönlich, verlässlich und aus der Region

Wir sind hier zu Hause und kennen die Menschen in Bayern. Statt ständig wechselnder Gesichter bekommen Sie eine feste Bezugsperson, die Sie wirklich kennt. Mit Zeit, Geduld und einem offenen Ohr.

  • Geschulte & herzliche Alltagshelfer:innen
  • Anerkannt nach bayerischem Landesrecht
  • Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
Mehr über uns
Unser Versprechen

Worauf Sie sich bei uns verlassen können

Eine feste Bezugsperson. Keine wechselnden Gesichter. Sie bekommen einen Menschen, der Sie und Ihren Alltag wirklich kennt.

Anerkannt und transparent. Als anerkanntes Angebot nach bayerischem Landesrecht rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorkasse.

Zeit, die ankommt. Wir nehmen uns Zeit für das, was zählt: zuhören, begleiten und im Alltag wirklich entlasten.

Unser Einzugsgebiet

In ganz Bayern für Sie da

MünchenNürnbergAugsburgRegensburgIngolstadtWürzburgFürthErlangenRosenheimLandshutBayreuthPassauKemptenAschaffenburg

Alltagshilfe in München über die Pflegekasse

In München unterstützen wir pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 im Alltag und rechnen direkt über den Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) mit der Pflegekasse ab, ohne Vorkasse.

Alltagsbegleitung in Nürnberg

In Nürnberg bieten wir Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Demenzbetreuung mit fester, geschulter Bezugsperson. Anerkannt nach bayerischem Landesrecht, abrechenbar über die Pflegekasse.

Haushaltshilfe in Augsburg mit Pflegegrad

In Augsburg übernimmt unsere Haushaltshilfe leichte Hausarbeit, Wäsche, Einkauf und Begleitung, finanziert über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse für Pflegegrad 1 bis 5.

Einblicke

Momente aus unserem Alltag

So sieht gelebte Unterstützung aus: herzlich, nah und mitten im Leben.

Häufige Fragen

Alltagshilfe in Bayern, kurz erklärt

Wer bietet Alltagshilfe und Alltagsbegleitung in Bayern an?
Bayrische Alltagshilfe bietet Alltagshilfe, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Demenzbetreuung in ganz Bayern an, unter anderem in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Würzburg. Als nach bayerischem Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag rechnen wir direkt über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse ab. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 zahlen meist nichts selbst.
Wer zahlt einen Alltagshelfer oder Alltagsbegleiter?
Den Alltagsbegleiter zahlt die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, 131 Euro pro Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Voraussetzung ist ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter. Bayrische Alltagshilfe ist anerkannt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Bekomme ich Alltagshilfe schon mit Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat steht bereits ab Pflegegrad 1 zu und kann vollständig für anerkannte Alltagshilfe, Haushaltshilfe und Betreuung genutzt werden. Den Umwandlungsanspruch und den Gemeinsamen Jahresbetrag gibt es allerdings erst ab Pflegegrad 2.
Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleiter und Pflegedienst?
Ein Pflegedienst übernimmt körperbezogene Pflege wie Waschen oder Medikamente. Ein Alltagsbegleiter unterstützt im Alltag: Gespräche, Spaziergänge, Einkauf, Haushalt und Begleitung zu Terminen. Beides ist über die Pflegekasse finanzierbar und lässt sich kombinieren. Bayrische Alltagshilfe übernimmt den Alltags-Teil.
Woran erkenne ich einen seriösen Alltagshelfer in Bayern?
Seriöse Anbieter sind in Bayern nach Landesrecht (AVSG) als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt, nur dann zahlt die Pflegekasse. Achten Sie auf nachweisbare Anerkennung, geschultes Personal, eine feste Bezugsperson und transparente Abrechnung. Bayrische Alltagshilfe erfüllt diese Kriterien in ganz Bayern.

Lernen wir uns kennen, unverbindlich und kostenlos

Erzählen Sie uns von Ihrer Situation. Wir hören zu, beraten ehrlich und finden gemeinsam die passende Unterstützung.